Widerrufs-Joker: Von historisch niedrigen Zinsen profitieren
Der „Widerrufs-Joker“ ist zurzeit bei Kreditnehmern ein heißes Thema, denn dank dieses legalen Tricks kann man von den mittlerweile historisch niedrigen Zinsen profitieren – sogar wenn man vor einigen Jahren zum zu dieser Zeit sehr ungünstigen Zinssatz ein Darlehen unterschrieben hat. Wie das funktioniert? Kündigen Sie Ihren alten Vertrag ohne Extrakosten und unterschreiben Sie einen neuen mit weitaus besseren Zinsen.
In vielen entsprechenden Verträgen erweisen sich nicht ordnungsgemäße Widerrufsbelehrungen als Schlupfloch – beziehungsweise als Widerrufs Joker –, dank dem Darlehensnehmern bei der Vertragsauflösung die Zahlung einer ansonsten üblichen, hohen Vorfälligkeitsentschädigung oft erspart bleibt. Anstelle dessen ist eine Alternativ-Finanzierung zu viel günstigeren Konditionen möglich. Das heißt über drei Prozent Zinsersparnis.
Derzeit liegt der Baufinanzierungs-Effektivzinssatz im Durchschnitt (mit einem Festzins für zehn Jahre) bei nur noch etwa zwei Prozent. Zum Vergleich: Vor sechs Jahren waren es noch über fünf Prozent. Das bedeutet eine Zinsdifferenz, die schnell Mehrkosten von mehreren Zehntausend Euro verursacht, wenn man sich im sechsstelligen Euro-Bereich bewegt.
Der Trick mit dem Widerruf Joker – wie genau funktioniert er? Die Banken bestehen doch schließlich darauf, Kredite bis zum Ende der Festzinsvereinbarung weiterlaufen zu lassen? Alternativ dazu ist die vorzeitige Beendigung eines Darlehens doch nur durch die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich – oder? Die Lösung: Dank des sogenannten „ewigen Widerrufsrechts“ können Kredite, die nach dem 2. November 2002 abgeschlossen wurden und deren Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder gar nicht erfolgt sind, jederzeit gekündigt werden, auch noch Jahre nach der Vertragsunterzeichnung. Eine falsche Widerrufsbelehrung bedeutet vereinfacht ausgedrückt: die Widerrufsfrist hat nie zu laufen begonnen. Das macht sich der Widerrufs Joker zum Vorteil.
Die Verbraucherzentrale Hamburg kam im vergangenen Juni bei der Überprüfung von rund 2.000 Widerrufsbelehrungen zu dem Ergebnis, dass etwa 80 Prozent der Belehrungen fehlerhaft sind. Der Münchner Rechtsanwalt Dr. Dominik Herzog: „Aus unserer Erfahrung mit der Prüfung von Widerrufsbelehrungen können wir diesen Befund voll bestätigen.“ Daher stehen die Chancen auf eine deutlich günstigere Finanzierung sehr gut. Als Ass im Ärmel vieler Darlehensnehmer hat sich der Widerrufs-Joker bereits erwiesen.
„Zinsen für Kredite sind im langfristigen Vergleich gegenwärtig unschlagbar günstig“, bloggt der Widerrufsjoker-Experte Dr. Martin Engel. Der Partner der Kanzlei SYLVENSTEIN Rechtsanwälte und sein Kollege Dr. Dominik Herzog haben extra FAQs online gestellt, da sie derzeit so viele Fragen zu den Themen Widerrufsjoker und Vorfälligkeitsentschädigung erreichen. Unter anderem finden Ratsuchende dort neben Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen ebenfalls ein Rechenbeispiel und können sogar sofort eine kostenlose Kurzanfrage zum Darlehenswiderruf ausfüllen. Innerhalb weniger Stunden erfolgt eine erste Einschätzung Eine erste Einschätzung zum Widerruf von Darlehensverträgen und/oder zur Rückzahlung bereits gezahlter Vorfälligkeitsentschädigungen erfolgt innerhalb weniger Stunden.
Beim Ziehen des Widerrufs Joker Erfahrungen eines Anwalts zu vertrauen ist für unzufriedene Kreditnehmer und Hausbesitzer ratsam, wenn sie einen Vergleich anstreben und/oder einen Widerruf geltend machen wollen beziehungsweise ein neues Finanzierungsmodell aushandeln möchten. Theoretisch kann in solchen Fällen auch die Verbraucherzentrale zur Seite stehen, allerdings gibt es dort derzeit eine Wartezeit von 14 Wochen. Spätestens bei der Korrespondenz mit der Bank empfiehlt sich jedoch das zu Rate ziehen eines Anwalts, um das Geldinstitut von der Ernsthaftigkeit des Vorgehens zu überzeugen. Erfahrungsgemäß gelingt die Widerrufs-Joker Überzeugungsarbeit nur mit rechtlicher Vertretung.
Kontakt:
SYLVENSTEIN Rechtsanwälte
RA Dr. Dominik Herzog
Heßstraße 41 (RGB)
80798 München
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