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Hafterleichterungen im Fall Hoeneß: Promi-Bonus oder cleveres Verteidigungsverhalten?

Eines vorweg: Die Haftbedingungen entsprechen dem, was ein versierter und erfahrener Strafverteidiger auf Basis der bestehenden Gesetzeslage auch für Otto Normalsünder „herausholen“ kann. Von „Promi-Bonus“ kann deshalb keine Rede sein.

Am 30.10.2014 veröffentlichte das Oberlandesgericht München das mit Gründen versehene …

     
 

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