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Verkehrssicherung auch für unbefugte Nutzer?

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass der Betreiber (hier eines Supermarktes) für einen Notausgang dann nicht verkehrssicherungspflichtig sei, wenn dieser eigentlich für den Zutritt von Kunden nicht bestimmt sei, aber dennoch genutzt würde. Ein Kunde betrat über einen Notausgang den …

     
 

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