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Geschlossene Fonds: Anleger müssen über Innenhaftungsrisiko aufgeklärt werden – Schadensersatzansprüche

Ein bahnbrechendes Urteil in Sachen Anlegerschutz könnte das Landgericht München gesprochen haben (Az.: 3 O 7105/12). Demnach können Anleger Schadensersatz geltend machen, wenn sie nicht über das Risiko der Innenhaftung nach dem GmbH-Gesetz aufgeklärt wurden. Das Urteil ist allerdings noch …

     
 

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