Geschlossene Fonds: Anleger müssen über Innenhaftungsrisiko aufgeklärt werden – Schadensersatzansprüche
Ein bahnbrechendes Urteil in Sachen Anlegerschutz könnte das Landgericht München gesprochen haben (Az.: 3 O 7105/12). Demnach können Anleger Schadensersatz geltend machen, wenn sie nicht über das Risiko der Innenhaftung nach dem GmbH-Gesetz aufgeklärt wurden. Das Urteil ist allerdings noch …