Rechtliche Risiken für Geldwäsche-beauftragte und Bankmitarbeiter, 18. Juni 2015 in München
Vor über 20 Jahren wurde der Tatbestand der Geldwäsche in das deutsche Strafrecht aufgenommen. Ziel war es, die organisierte Kriminalität in Deutschland einzudämmen. Diese Vorschriften bergen aber durchaus für die Geldwäsche-Beauftragten, die Geschäftsleitung aber auch die Mitarbeiter zivil- oder strafrechtliche …