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Warnung vor allgemeinen Schweigepflichtentbindungen

Die explosionsartige Zunahme von Beschwerden über die missbräuchliche Weitergabe von Psychologischen Gutachten an nicht beteiligte Dritte, hat den Verein Kinder sind Menschen e.V. veranlasst nach den Gründen zu forschen.
Psychologen und Therapeuten unterliegen, genauso wie Ärzte, der Schweigepflicht. Dies trifft ebenfalls auch auf Gutachter, Familienhilfe o.Ä. zu, die vom Jugendamt bestellt werden. Um aber die Ergebnisse der Untersuchungen verwerten zu können, müssen die Ergebnisse ans Jugendamt weitergeleitet werden; zu diesem Zwecke verlangt das Jugendamt von den betroffenen Eltern eine Schweigepflichtentbindung für den Psychologen bzw. dessen Verein oder Institut. Zahlreiche (schriftliche) Aussagen von Betroffenen liegen dem Verein Kinder sind Menschen vor, aus denen hervor geht, dass ihnen gedroht wurde, ihre Kinder in Obhut zu nehmen – ihnen die Kinder weg zu nehmen – wenn sie der Schweigepflichtentbindung nicht zustimmen. In einen dokumentierten Fall hat ein Jugendamt sogar versucht eine Schweigepflichtentbindung übers Gericht zu erzwingen.
Problematisch wird es natürlich dann, wenn die Ergebnisse der Untersuchungen umstritten sind, aber auch allgemein, wenn die Informationen „frei gehandelt“ werden und nicht ausschließlich auf den Personenkreis beschränkt bleiben, der unmittelbar beteiligt ist.
Wie kommt nun der Missbrauch zu Stande? Die Jugendämter verwenden standardisierte Vordrucke in denen Vereine und/oder Institutionen genannt sind, welche von der Schweigepflicht entbunden werden. Vereine – nicht Personen! Wer sind diese Vereine? Nehmen wir zum Beispiel die Clearingstelle PROP e.V. (Lieblingsverein des Jugendamts in München). Die hier erwähnte Clearingstelle hat, gemäß ihrer Home-Page 9 weitere Vereine/Institutionen als Mitglieder. Diese haben teilweise ebenfalls Vereine als Mitglieder, die zum Teil, ihrerseits auch Institutionen als Mitglieder haben. Alle diese Vereine, samt ihrer Mitglieder sind damit automatisch von der Schweigepflicht entbunden. Einrichtungen der Psychiatrie sind hier inbegriffen. Hunderte, wenn nicht gar Tausende, Personen sind entbunden. Es ist vollkommen unmöglich für den Betroffenen herauszufinden, wem er tatsächlich eine Schweigepflichtentbindung abgegeben hat. Über den Zusammenhang mit dem Netzwerk Frühe Hilfe erfahren Sie mehr in der Homepage des Vereins kindersindmenschen.com unter dem Link Journal.
Der Verein Kinder sind Menschen empfiehlt allen Betroffenen: „Unterschreiben Sie niemals eine generelle Schweigepflichtentbindung! Niemand kann Sie dazu zwingen. Es sind Fälle belegt, wo auch das schon versucht wurde.
Sollte es jedoch erforderlich sein, dass Sie eine abgeben müssen, z.B. um eine Erziehungshilfe zu beantragen, damit man Ihnen Ihr Kind nicht wegnimmt, geben Sie nur der Person, die diese Hilfe gibt eine Entbindung gegenüber dem Jugendamt bzw. dem Jugendamt gegenüber dieser Person. Auf keinen Fall gegenüber einer nicht amtlichen Stelle, Firma oder Verein. So können Sie kooperieren ohne Gefahr eines Datenmissbrauchs. (…) Eine Schweigepflichtentbindung ist eine freiwillige Angelegenheit. Wenn Sie eine unterzeichnet haben, können Sie diese jederzeit widerrufen. Machen Sie den Wiederruf aber auf jeden Fall schriftlich per Einschreiben mit Rückschein! Beachten Sie, dass der Widerruf erst ab dem Zeitpunkt gültig ist, wo der Widerruf entgegen genommen wurde, merken Sie sich also das Datum! (Quelle: Handbuch Umgang mit dem Jugendamt)
Holen Sie sich ebenfalls Rat bei Ihrem Anwalt!
Kinder sind Menschen hat die Probe aufs Exempel gemacht. Ein Mitglied des Vereins hat der Clearingstelle eine „eingeschränkte Schweigepflichtentbindung“ vorgelegt. Diese hat ohne Weiteres die Personen genannt und eingetragen. Nur diese Personen sind nun von der Schweigepflicht entbunden. Es ist also kein Problem. Man kann dem Missbrauch leicht vorbeugen, wenn man weiß wie man es macht.

     
 

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